Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten, es kommt auf die Versicherung an. In der Regel aber sind Gartenmöbel mit ausreichendem Schutz, zum Beispiel vor Diebstahl geschützt. Die Hausratsversicherung dient hauptsächlich dazu, den in Wohnräumen befindlichen Hausrat (Gegenstände die im Haushalt zur Einrichtung gehören und gebraucht werden) gegen Gefahren wie Diebstahl und Brand abzusichern. Doch dieser Schutz gilt nicht nur innerhalb der Wohnräume, sondern auch für den Außenbereich.
Dieser Schutz ist auch sehr wichtig, wenn Sie einzelne Teile außerhalb der Wohnräume aufbewahren, besonders wenn es teilweise sehr wertvolle Möbel sind, wie zum Beispiel Ihre Gartenmöbel.
Wenn Ihre Gartenmöbel, wie Tische, Stühle und Liegen von hoher Qualität sind, waren die Anschaffungskosten sicherlich kostspielig. Da ist die Frage, ob diese wertvollen Möbel versichert sind vollkommen berechtigt. Um auf die genauere Antwort zu kommen, besteht grundsätzlich der Schutz für Ihre Gartenmöbel, da jeder Hausrattarif eine Außenversicherung beinhaltet. Daher können Sie grundsätzlich Ihre Gartenmöbel problemlos im Freien aufbewahren.
Schutz gezielt aus. Daher ist ratsam Ihre Gartenmöbel bestmöglich vor einem Sturm zu schützen, am besten in einem sicheren Ort (z. B. im Gartenhaus).